Container auf der Straße abstellen — zwei Genehmigungen, nicht eine
Wer einen Container bestellt, denkt meist an einen Platz an der Straße und an die Abholung. Dass dafür zwei verschiedene Genehmigungen nötig sind, erfahren die meisten erst, wenn der Container schon steht — oder wenn die Rechnung der Stadt kommt.
30. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt
- Ein Container auf öffentlichem Straßenland braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Die Halteverbotszone allein genügt nicht.
- Beide Genehmigungen haben eigene Gebühren. Die Sondernutzung rechnet meist nach Fläche und Tagen ab.
- In Mülheim sind das 0,50 € je Quadratmeter plus 50 € — schriftlich von der Stadt bestätigt.
- Die Fläche wird gemessen, nicht geschätzt. Ein Container, der breiter steht als beantragt, wird teurer.
Warum die Halteverbotszone nicht reicht
Eine Halteverbotszone hält einen Streifen frei. Sie erlaubt, dass dort nichts steht — nicht, dass Sie dort etwas abstellen. Das sind zwei verschiedene Dinge, und die Stadt behandelt sie auch getrennt.
Sobald ein Gegenstand dauerhaft auf öffentlichem Straßenland liegt, ist das eine Sondernutzung. Für Container gilt das genauso wie für Gerüste, Baumaterial oder einen Möbelaufzug. Dafür braucht es eine eigene Erlaubnis mit eigener Gebühr.
Der Satz, an dem die meisten Angebote scheitern
„Bei einem Container gelten andere behördliche Gebühren als beim normalen Halteverbot.“ Deshalb nennen wir für Container nie einen Preis aus dem Bauch, sondern fragen erst beim Amt nach. Wer vorher eine Zahl nennt, muss sie hinterher korrigieren.
Was die Sondernutzung kostet
Anders als beim Halteverbot gibt es keinen Pauschalsatz. Gerechnet wird fast überall nach beanspruchter Fläche und Dauer — ein großer Container über zwei Wochen kostet ein Vielfaches eines kleinen über zwei Tage.
Für Mülheim an der Ruhr liegt die Zahl schriftlich vor. Die Stadt hat uns am 27. Juli 2026 geantwortet:
Antwort der Stadt Mülheim an der Ruhr
„die Aufstellung kostet im Schnitt um die 50 Cent/m² + 50,00 EUR Sondernutzungsgebühren. Der Antrag kann per Mail gestellt werden.“
Warum die Fläche gemessen gehört
Ein normaler Absetzcontainer belegt je nach Größe grob 6 bis 12 Quadratmeter. Rechnet man zu knapp und der Container steht breiter, zahlen Sie nach — und im ungünstigen Fall steht er teilweise außerhalb der genehmigten Fläche.
Wir messen deshalb vorher: Straßenansicht und Luftbild, bei größeren Flächen vor Ort. Das dauert zehn Minuten und verhindert genau diese Nachberechnung.
In vier Klicks zur Anfrage
Was brauchen Sie?
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Wofür brauchen Sie die Zone?
Der Ablauf
- Containergröße und Standzeit festlegen. Beides geht in beide Anträge ein.
- Fläche bestimmen — Länge mal Breite der Stellfläche, nicht die Containermaße allein.
- Sondernutzungserlaubnis beantragen. In Mülheim geht das per E-Mail, andere Städte haben eigene Formulare.
- Halteverbotszone beantragen, damit die Fläche beim Anliefern frei ist.
- Schilder fristgerecht aufstellen — je nach Stadt 96 Stunden oder drei volle Tage vorher.
Was sonst noch schiefgeht
Der häufigste Fehler ist der Zeitraum. Die Halteverbotszone braucht man nur für den Tag der Anlieferung und der Abholung — die Sondernutzung dagegen für die gesamte Standzeit. Wer beides gleich lang beantragt, zahlt beim Halteverbot für Tage, an denen niemand etwas davon hat.
Der zweite ist die Beleuchtung. Ein Container am Fahrbahnrand muss nachts erkennbar sein. Was genau verlangt wird, steht in der Erlaubnis — lesen Sie den Bescheid, bevor der Container kommt.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Container wirklich zwei Genehmigungen?
Auf öffentlichem Straßenland ja: eine Sondernutzungserlaubnis für den Container selbst und eine Halteverbotszone, damit die Fläche frei ist. Auf dem eigenen Grundstück brauchen Sie keine von beiden.
Was kostet die Containergenehmigung?
Das hängt von Fläche und Dauer ab. Für Mülheim an der Ruhr hat die Stadt 0,50 € je Quadratmeter plus 50 € Sondernutzungsgebühr genannt, schriftlich am 27.07.2026. Für andere Städte fragen wir vor dem Angebot beim Amt nach, statt zu schätzen.
Wie lange vorher muss ich das beantragen?
Rechnen Sie mit derselben Vorlaufzeit wie beim Halteverbot — je nach Stadt 8 bis 15 Tage — und beantragen Sie beides zusammen. Die Sondernutzung kann im Einzelfall länger dauern, weil sie an einer anderen Stelle bearbeitet wird.
Darf der Container auf dem Gehweg stehen?
Nur wenn die Erlaubnis das ausdrücklich deckt und genug Platz für Fußgänger bleibt. Das entscheidet die Stadt im Einzelfall und schreibt es in den Bescheid.
Was ist, wenn der Container länger steht als geplant?
Dann brauchen Sie eine Verlängerung, und zwar bevor die Erlaubnis abläuft. Nachträglich wird es teurer, und die Stadt kann die Räumung verlangen.
